Dento-Craniale und Dento-Zervikale Orthopädie - DCC-ON

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Institut für KieferOrthopädie


KieferOrthopädie: DCC-ON, Dento-Craniale und dento-Cervikale Orthopädie und Neurologie



Das Gebiet der KieferOrthopädie
Die KieferOrthopädie ist ein primär orthopädisches Fach, welches den gesamten Funktionsbereich des Kau-Schluckorgans mit seinen systemischen Verbindungen und Vernetzungen beinhaltet, somit „fachübergreifend“, interdisziplinär, bzw.  „ganzheitlich“.
Die KieferOrthopädie wird zum Grundlagenfach der allgemeinen Zahnmedizin und zum „interdisziplinären Querschnittsfach“ nach Forderung des Wissenschaftsrates 2005.


Erweiterte Diagnostik und Therapie
Die Disziplin KieferOrthopädie / Kiefer-Orthopädie unterscheidet sich von der rezenten Kieferorthopädie  / Orthodontie in allen wesentlichen Grundlagen des Behandlungsgebietes, der medizinischen Grundlagen in Diagnostik und Therapie, der technischen Grundlagen sowie der Steuerung von biologischen Systemen / Funktionen im Wachstumsalter wie im  ausgewachsenen Alter.


Ursachenforschung
Die KieferOrthopädie betreibt Ursachenforschung und Ursachentherapie, somit insbesondere auch Ursachenprophylaxe systemischer Erkrankungen.
Zur klinischen Umsetzung beschäftigt sich die KieferOrthopädie oder die Kiefer-Orthopädie daher mit Grundlagenwissenschaften der Biologie und Physik, insbesondere der biologischen Systemphysik sowie der Steuerung von komplexen biologischen Systemen im Bereich der Fuzzy-Technologien, somit mit Gesetzmäßigkeiten der Biofunktionalität (Risse).


Neue Behandlungsperspektiven
Das Fachgebiet der KieferOrthopädie eröffnet völlig neue Behandlungsperspektiven und Behandlungsmöglichkeiten, da jeder Zahn im Verbund mit der Okklusion in der Funktion über Muskelzüge in Form des Kau-Schluckorgans direkten Einfluss nimmt auf verschiedenste Organsysteme, auf Weichgewebe und steuerungsintensive Neurone, u. a. auch auf die Kopfgelenke und oberen Halswirbel mit ihrem Inhalt dem oberen Rückenmark, dem Tor zum Zentralhirn.


Ursachen von unerklärbaren „Volkskrankheiten“ wie etwa „Migräne“ erklärbar und therapierbar
Eine dysfunktionelle Okklusion belastet die HWS, Halswirbelsäule und die Atlasgelenke über Torsionskräfte dysfunktionell, wodurch allgemein-orthopädische Erkrankungen und Skoliose verursacht werden, aber auch komplexe Erkrankungen, welche unter den Begriffen wie „trigeminocervikale Konvergenz“ oder „Arteria Vertebralissyndrom“, Spondylolisthesis, Drehschwindel und sämtlichen Formen der Kopfschmerzen bekannt sind, und meist nur symptomatisch behandelt werden - mit in der Regel nur vorübergehendem Erfolg.
Das Institut für KieferOrthopädie behandelt mit einer funktionellen Ausrichtung der Okklusion und des Kauorgans speziell diese komplexen, systemischen Erkrankungen nach sorgfältiger Anamnese und interdisziplinärer Befunderhebung ursächlich.


Erfahrung
Die Erfahrungswerte beziehen sich auf Anfänge der Biofunktionellen Orthodontie, BFO von vor 22 Jahren. Diese primären funktionell- biophysikalischen Grundlagen der „Biofunktionalität“ (G. Risse) machten ein kontinuierliches Fortschreiten der medizinischen Erkenntnisse in die heutige CMD-Kieferorthopädie (cmd-kfo.de) und nachfolgender KieferOrthopädie mit Erweiterung auf die Neurologie, Dentocraniale und Dentocervikale Orthopädie und Neurologie,
DCC-O&N, möglich.




Rechtsprechung
BGH  IV ZR 131/05
„Entscheidend für die Leistungspflicht einer Krankenkasse ist die ´medizinische Notwendigkeit´ einer Behandlung. Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern, nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGHZ 133 aaO).
Medizinisch notwendig kann eine Behandlung aber auch dann sein, wenn ihr Erfolg nicht sicher vorhersehbar ist. Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als notwendig anzusehen.“
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, KIG, der Gesetzlichen Krankenversicherungen, GKV, definieren keine Krankheit oder Krankheitsbilder, somit auch keine „Medizinische Indikation“  oder „Medizinische Notwendigkeit“ einer Behandlung im Sinn des Gesetzgebers.
 
Grundsätzlich gilt auch für pflichtversicherte Patienten, dass die Pflichtleistungen der GKV dem Grundgesetz Art.2 genügen müssen.



Zum nähern Verständnis der angehängte Artikel:
Das Behandlungsgebiet des Kieferorthopäden als Orientierung für CMD, Craniomandibuläre Dysfunktion. Beitrag des 6. Fachsymposiums der KFO-IG, 17. März 2012



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